Lesezeit 5 Min. — Vorsorge & Steuern
Seit Jahrzehnten verfügen Schweizerinnen und Schweizer über einen mächtigen Hebel, um eine lückenhafte Vorsorge nachzuholen: den Einkauf in die Pensionskasse (2. Säule). Eine Elternzeit, ein Teilpensum, ein paar Jahre im Ausland oder ein bescheidenes Einkommen zu Beginn der Karriere – und man konnte die Lücke später schliessen und gleichzeitig Steuern sparen.
Die Säule 3a erlaubte das bisher nicht. Ein nicht einbezahlter Beitrag war am 31. Dezember endgültig verloren – samt dem damit verbundenen Steuervorteil.
Genau das ändert sich 2026. Der aus der 2. Säule bestens bekannte Mechanismus – der Einkauf von Vorsorgelücken – hält Einzug in die private Vorsorge. Im Prinzip vertraut, in der 3a völlig neu. Und für alle, die ein Immobilienprojekt verfolgen, ist es ein Instrument, das schon heute in die Strategie gehört.
Was sich konkret ändert
Die revidierte Verordnung (BVV 3) ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Sie schafft eine bisher nicht gekannte Möglichkeit: nachträgliche Einzahlungen in die Säule 3a, um Jahre auszugleichen, in denen Sie nicht den Maximalbetrag eingezahlt haben.
Die Logik ist einfach:
Maximal zulässiger Jahresbetrag − tatsächlich einbezahlter Betrag = nachkaufbare Lücke
Konkret ist 2026 das erste Jahr, in dem solche Einkäufe möglich werden. Sie können die im Jahr 2025 entstandene Lücke schliessen und mit der Zeit auch jene der Folgejahre. Wichtig: Es zählen ausschliesslich Lücken ab 2025. Alles davor bleibt verloren – es ist also zwecklos, 2020 oder 2023 nachholen zu wollen.
Beispiel. Maria hat 2025 CHF 4'000 in ihre 3a einbezahlt, während der Maximalbetrag bei CHF 7'258 lag. Ihre Lücke 2025 beträgt somit CHF 3'258. Ab 2026 – sofern sie zuerst den Maximalbetrag des laufenden Jahres einbezahlt hat – kann sie diese CHF 3'258 nachkaufen und von ihrem steuerbaren Einkommen abziehen.
Der Vergleich mit der 2. Säule: vertraut, aber nicht identisch
Wenn Ihnen die Idee des Einkaufs bekannt vorkommt, ist das normal: In der Pensionskasse gibt es sie seit Langem. Doch die beiden Mechanismen funktionieren nicht ganz gleich. Es lohnt sich, die Unterschiede vor der Planung zu kennen.
| Einkauf 2. Säule (Pensionskasse) | Einkauf 3a (neu ab 2026) | |
|---|---|---|
| Umfang | Bis zur gesamten Lücke gemäss Reglement der Kasse | Nur Lücken ab 2025, über 10 rollende Jahre |
| Jahresobergrenze | Oft mehrere Zehntausend CHF | Begrenzt auf das «kleine» 3a-Maximum (CHF 7'258 im Jahr 2026) pro Lückenjahr |
| Aufteilung | In mehreren Einzahlungen möglich | Ein Jahr = ein einmaliger Einkauf, nie aufteilbar |
| Sperrfrist nach Einkauf | 3 Jahre Sperrfrist vor Kapitalbezug | Keine Sperrfrist in der 3a |
| Erwerbsbedingung | — | AHV-pflichtiges Einkommen im betreffenden Jahr und im Jahr des Einkaufs |
Das überraschende Detail: Selbst eine selbstständigerwerbende Person ohne Pensionskasse, die bis zu CHF 36'288 pro Jahr in ihre 3a einzahlen darf, kann nur bis zum kleinen Maximum (CHF 7'258) pro Lückenjahr nachkaufen. Der Einkauf ist also ein nützliches, aber begrenztes Instrument.
Die einzuhaltenden Bedingungen
Der Rahmen ist streng und kumulativ – alle Bedingungen müssen erfüllt sein:
- Erwerbstätigkeit. Sie erzielen ein AHV-pflichtiges Einkommen, sowohl im Jahr der Lücke als auch im Jahr des Einkaufs.
- Gegenwart zuerst. Sie haben den Maximalbetrag des laufenden Jahres bereits einbezahlt, bevor Sie ein früheres Jahr nachkaufen.
- Begrenzte Rückwirkung. Nur Lücken, die ab 2025 entstanden sind und weniger als 10 Jahre zurückliegen.
- Ganze Jahre. Die Lücke eines Jahres wird in einem einzigen Mal nachgekauft. Ein Teil-Einkauf schliesst den Restbetrag dieses Jahres endgültig.
- Obergrenze. Der Einkauf übersteigt nicht das gesetzliche Jahresmaximum der 3a für Personen mit Pensionskasse.
Achtung beim Punkt, der die Tür schliesst: Mit dem ersten Bezug Ihrer 3a (ab 60 Jahren möglich, in bestimmten Fällen früher – etwa beim Erwerb von Wohneigentum) endet die Möglichkeit zum Einkauf. Genau hier kreuzen sich Vorsorge und Immobilie.
Warum Sie das direkt bei Ihrem Immobilienprojekt betrifft
Bei neo-hypotheken betrachten wir die 3a aus zwei Blickwinkeln: als Vorsorgeinstrument und als zentrales Element der Finanzierung von Wohneigentum. Die neue Einkaufsregel betrifft beides.
1. Die indirekte Amortisation gewinnt an Wert. Viele Eigentümerinnen und Eigentümer amortisieren ihre Hypothek im 2. Rang nicht direkt, sondern über eine zugunsten der Bank verpfändete 3a: Sie zahlen in Ihre 3a ein, statt die Bank zurückzuzahlen, und ziehen diese Beiträge von den Steuern ab. Mit der Einkaufsmöglichkeit ist ein Jahr, in dem Sie den Maximalbetrag nicht einzahlen konnten, keine endgültig verlorene Steuergelegenheit mehr: Sie können es später nachholen – in einem Jahr mit hohem Einkommen.
2. Die Timing-Falle. Wenn Sie planen, Ihre 3a für das Eigenkapital Ihres Kaufs zu verwenden (Vorbezug), bedenken Sie: Dieser Bezug schliesst das Einkaufsfenster. Bevor Sie Ihre 3a für einen Eigenmittelnachweis leeren, lohnt sich die Frage, ob es vorteilhafter gewesen wäre, zuerst die Lücken einzukaufen, um den Steuerabzug mitzunehmen – eine Abwägung im Einzelfall.
3. Steuern rund um den Kauf glätten. Ein Immobilienerwerb geht oft mit unregelmässigen Einkommen einher (Bonus, Verkauf einer Liegenschaft, Lohnerhöhung). Genau das sind die Jahre, in denen ein 3a-Einkauf die Steuerersparnis maximiert. Die Koordination von 3a-Einkäufen, Pensionskassen-Einkäufen und Kauf-Zeitplan wird so zu einem echten Optimierungshebel.
So gehen Sie vor
Das Vorgehen ist bewusst einfach. Zahlen Sie zuerst den Maximalbetrag des laufenden Kalenderjahres ein und richten Sie anschliessend ein schriftliches Gesuch an Ihre 3a-Vorsorgeeinrichtung mit Angabe des nachzukaufenden Betrags. Sie prüft Ihre Berechtigung und übermittelt Ihnen die Zahlungsanweisungen. Keine zusätzliche Steuerformalität: Der Abzug erfolgt über Ihre Steuererklärung des Einkaufsjahres.
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Zusammengefasst
Der nachträgliche Einkauf in die 3a überträgt einen in der 2. Säule bewährten Mechanismus auf die private Vorsorge – aber mit eigenen Regeln: Lücken nur ab 2025, begrenzte Jahresobergrenze, Einkauf pro ganzem Jahr und ein Fenster, das sich mit dem ersten Bezug schliesst.
Für künftige oder bestehende Eigentümer ist das ein weiterer Grund, Vorsorge und Finanzierung gemeinsam zu denken und nicht getrennt. Wenn Sie 2025 nicht den Maximalbetrag einbezahlt haben, können Sie den Nachkauf bereits für 2026 planen.
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Dieser Artikel dient der Information und stellt keine individuelle Steuer- oder Vorsorgeberatung dar. Die genannten Beträge und Regeln (Maximalbetrag 2026: CHF 7'258) können sich ändern. Für eine konkrete Entscheidung wenden Sie sich an Ihre Vorsorgeeinrichtung oder eine qualifizierte Beraterin bzw. einen qualifizierten Berater.