Ein umfassender Leitfaden zum Verständnis des Hypothekenwesens in der Schweiz: Grundsätze, Bedingungen und wichtige Schritte zur Finanzierung Ihres Immobilienbesitzes.
Eine Hypothek ist ein Darlehen zur Finanzierung des Kaufs (oder Baus) einer Immobilie, das durch ebendiese Immobilie besichert ist. Als Sicherheit dient ein im Grundbuch eingetragener Schuldbrief : Zahlt der Kreditnehmer nicht mehr, kann der Kreditgeber die Immobilie verwerten lassen, um seine Forderung einzutreiben.
In der Schweiz kann der Kreditgeber eine Bank, eine Versicherung oder eine Pensionskasse sein. Die Mindestanforderungen (Eigenmittel, Amortisation) ergeben sich aus den Richtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung, die von der FINMA als Mindeststandard anerkannt sind.
Schweizer Besonderheit: Viele Eigentümerinnen und Eigentümer zahlen ihre Hypothek nie vollständig zurück. Nur der Anteil, der rund zwei Drittel des Immobilienwerts übersteigt, muss zwingend amortisiert werden. Fachbegriffe erklären wir in unserem Glossar .
Mindestens 20% des Kaufpreises – oder des Belehnungswerts der Bank, falls dieser tiefer ist. Mindestens 10% müssen «harte» Eigenmittel sein: Ersparnisse, 3. Säule, Wertschriften, Schenkung oder Erbvorbezug. Der Rest kann aus der 2. Säule stammen.
Die kalkulatorischen Wohnkosten dürfen rund 33% des Brutto-Haushaltseinkommens nicht übersteigen. Dieses Kriterium ist der häufigste Grund, warum ein Dossier abgelehnt wird (Details gleich unten).
Stabiles Einkommen (idealerweise nicht mehr in der Probezeit, bei Selbständigen 2 bis 3 Jahresabschlüsse), keine Betreibungen. Laufende Kredite und Leasings werden in die Berechnung einbezogen.
Die Bank rechnet nicht mit dem Zinssatz, den Sie tatsächlich bezahlen, sondern mit einem kalkulatorischen Zinssatz von rund 5% – deutlich höher. So prüft sie, ob Sie auch bei steigenden Zinsen noch zahlen könnten. Drei Posten werden addiert, und ihre Summe darf einen Drittel Ihres Bruttoeinkommens nicht übersteigen.
Die CHF 60'000 Kosten müssen in einen Drittel des jährlichen Bruttoeinkommens passen.
Mindest-Bruttoeinkommen ≈ CHF 182'000 pro Jahr
60'000 ÷ 33%. Zusätzlich einzuplanen: die Kaufnebenkosten, von einigen tausend Franken (Zürich, Zug) bis rund CHF 50'000 (Waadt), zu bezahlen aus Eigenmitteln.
Die CHF 60'000 sind ein Stresstest, nicht Ihre Rechnung.
Zinssatz zur Veranschaulichung: 12'000 Zinsen, 10'000 Amortisation und 10'000 Unterhalt pro Jahr, also rund CHF 32'000. Aktuelle Zinssätze ansehen
Manche Kreditgeber akzeptieren bei einem sehr soliden Dossier etwas mehr als 33%; andere sind bei Leasings und laufenden Krediten strenger. Das ist einer der Gründe, warum dasselbe Dossier von einer Bank abgelehnt und von einer anderen akzeptiert werden kann.
Richtwerte: Der kalkulatorische Zinssatz (4,5 bis 5%), der Unterhaltssatz (0,7 bis 1%) und die Grenze der 1. Hypothek (65% oder zwei Drittel) variieren je nach Kreditgeber.
| Kaufpreis | Hypothek (80%) | Kosten / Jahr | Mindest-Bruttoeinkommen / Jahr |
|---|---|---|---|
| CHF 600'000 | 480'000 | 36'000 | ≈ 109'000 |
| CHF 800'000 | 640'000 | 48'000 | ≈ 145'000 |
| CHF 1'000'000 | 800'000 | 60'000 | ≈ 182'000 |
| CHF 1'200'000 | 960'000 | 72'000 | ≈ 218'000 |
| CHF 1'500'000 | 1'200'000 | 90'000 | ≈ 273'000 |
Faustregel: Mit 20% Eigenmitteln beträgt das nötige Bruttoeinkommen rund 18% des Kaufpreises. Mit 30% Eigenmitteln erfordert eine Immobilie zu CHF 1 Mio. ein Einkommen von rund CHF 146'000.
Der Kaufpreis teilt sich immer gleich auf. Nur der Anteil der Bank, der rund zwei Drittel übersteigt, muss zwingend zurückbezahlt werden.
Sie zahlen dem Kreditgeber jedes Jahr einen Teil zurück. Die Schuld sinkt – und mit ihr die Zinsen.
Sie zahlen in eine Säule 3a ein, die zugunsten des Kreditgebers verpfändet ist. Die Schuld bleibt konstant, dann wird sie mit dem 3a-Guthaben auf einen Schlag zurückbezahlt. Bis Ende 2028 kombiniert diese Lösung zwei Steuerabzüge: die Zinsen und die 3a-Einzahlungen.
Ab 2029 fällt der Abzug der Hypothekarzinsen für die meisten Eigentümerinnen und Eigentümer weg, und der Vorteil der indirekten Amortisation verringert sich entsprechend. Siehe Abschaffung des Eigenmietwerts.
Die Kaufnebenkosten: die böse Überraschung Nr. 1
Die Kaufnebenkosten können nicht über die Hypothek finanziert werden. Sie müssen aus Eigenmitteln bezahlt werden, zusätzlich zu den 20%. Dazu gehören:
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