Sie haben das Recht, Ihre Vorsorgegelder aus der 2. und 3. Säule zu verwenden, um eine Immobilie zu kaufen, unter der Bedingung, dass Sie dort einziehen.
Um dies zu finanzieren, müssen Sie Eigenkapital in Höhe von mindestens 20% des Kaufpreises aufbringen, von dem höchstens die Hälfte aus der 2. Säule stammen kann.
Die beiden Säulen bieten Ihnen folgende Möglichkeiten:
- Vorbezug: Das Geld wird aus Ihrem Vorsorgekapital entnommen.
- Verpfändung: Ihr Vorsorgekapital dient nur als Sicherheit, die Vorsorgeleistungen werden nicht reduziert.